Genossenschaften

Genossenschaften

Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen bzw. juristischen Personen, deren Zweck es ist, ihre Mitglieder durch einen gemeinschaftlichen, kooperativ organisierten Geschäftsbetrieb zu fördern. In Deutschland sind Genossenschaften besonders als Kreditgenossenschaften, Raiffeisen-, Warenbezugs- und Dienstleistungsgenossenschaften, Wohnungsgenossenschaften und Produktiv- und Produktionsgenossenschaften zu finden.

Die ersten Genossenschaften im deutschsprachigen Raum wurden Mitte des 19. Jahrhunderts von Hermann Schulze-Delitzsch im damals noch preußischen Delitzsch und von Friedrich Wilhelm Raiffeisen im Westerwald gegründet. Als historische Rechtsgrundlage gilt das von Hermann Schulze-Delitzsch 1869 in Preußen eingebrachten und schließlich am 20. Mai 1889 als Reichsgesetz beschlossenem Genossenschaftsgesetz.

Aktuell gibt es in Deutschland über 6.000 Genossenschaften mit rund 21 Millionen Mitgliedern. Weltweit sind 800 Millionen Menschen genossenschaftlich organisiert.

Was zeichnet Genossenschaften aus?

Genossenschaften verfolgen vorrangig wirtschaftliche Zwecke. Sie sind darüber hinaus aber auch Wertegemeinschaften, die Ziele verfolgen, die über reine Wirtschaftsbetriebe hinausgehen. Wesensmerkmale sind, neben dem Förderprinzip, die Grundsätze von Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung sowie das Identitätsprinzip, welches besagt, dass die Mitglieder zugleich Geschäftspartner und Eigenkapitalgeber sind. Eine weitere Besonderheit der Genossenschaft ist das basisdemokratische Prinzip: Jedes Mitglied hat eine Stimme, egal wie viele Genossenschaftsanteile es besitzt.

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